Schrittweise Öffnung der Münchner Moscheen ab 09. Mai 2020

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Der Muslimrat München begrüßt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 30.04.2020 und unterstützt die diesbezüglichen Entscheidungen des Koordinationsrats der Muslime. Demnach sprechen wir nur Empfehlungen aus. Für die Umsetzung stehen die einzelnen Gemeinden und Moscheen in Eigenverantwortung. Die Ermöglichung von Gottesdiensten wird der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit gerecht und erfreut Muslime insbesondere während des heiligen Fastenmonats Ramadan. Das Leben und die Gesundheit sind im Islam wichtige sowie heilige Rechtsgüter, deren Schutz oberste Priorität genießt. Aufgrund des weiterhin bestehenden hohen Infektionsrisikos möchten wir daher von einer vorzeitigen Öffnung aller Moscheen zum 04.05.2020 abraten und ein vorsichtigeres sowie sichereres Vorgehen empfehlen. Eine schrittweise Wiederöffnung der Moscheen unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen erscheint ab dem 09.05.2020 möglich. Hierfür bestehen jedoch strenge Auflagen, die strikt eingehalten werden müssen.

Zunächst werden nur drei der fünf täglichen Gebetszeiten (Morgen, Mittag, Nachmittag) unter strikter Einhaltung der vom KRM erarbeiteten und von Behörden sowie dem Robert Koch Institut begutachteten Vorgaben durchgeführt.

Diese sind unter anderem:

Begrenzung der Besucherzahl:

Im Freien maximal 50 Personen; im Gebäude dürfen nur so viele Personen sein wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Plätzen aufweisen.

Abstandspflicht:

Mindestabstand im Freien beträgt 1,5 Meter, in Gebäuden 2 Meter.

Maskenpflicht:

Jeder Teilnehmer hat die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Der Situation angepasste Hygienemaßnahmen:

Gebetswaschungen (Wudu) dürfen nicht mehr in den Moscheen durchgeführt werden

Erfassung von Besuchernamen:

Für eine sichere Nachverfolgungsmöglichkeit bei etwaigen Infektionsfällen müssen die Besucher vor dem Eintreten in die Moschee ihre Namen in die hierfür vorgesehene Liste eintragen lassen und in die Datenschutzrichtlinien einwilligen.

Gebetszubehör:

Die Besucher haben ihre eigenen Gebetsteppiche, Gebetsketten und Qurane mitzubringen.

– Höchstdauer:

Die Höchstdauer für Gebete beträgt 60 Minuten.

Erkrankte Personen:

Wer Husten, Schnupfen oder Fieber hat bleibt zu Hause.

Kinder                                    

Kinder sind von dem Besuch der Moschee vorerst ausgeschlossen.

Vor Ort ist Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.

Besonders stark frequentierte Gebete (Nachtgebete im Ramadan (Terawih), Freitags- und Festtagsgebete) bleiben weiter ausgesetzt. Für den Frauenanteil sowie dem Männeranteil der Moschee sollte eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet werden.

Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und gegebenenfalls ergänzt.

Nach dem KRM wird dieser Beschluss nach der nächsten Bund- Länderkonferenz am 6. Mai im Lichte der dann aktuellen Erkenntnisse und Empfehlungen einer erneuten Prüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst.

Ob die aktuellen Vorgaben erfüllt werden können, haben die einzelnen Moscheen eigenverantwortlich unter hoher Sorgfalt zu entscheiden. Dies kann momentan nur in Moscheen mit größeren Räumlichkeiten und verfügbaren Einbahnstraßen gewährleistet werden. Nach aktuellen Angaben werden in München vorerst 5 Moscheen öffnen, die im Verhältnis zur gesamten Wiedereröffnung als Pilotprojekte zu sehen sind. Vorwiegend wird eine etwas geduldigere, vorsichtigere und nur schrittweise erfolgende Öffnung nahegelegt.

Mit unserer Dua und Hoffnung auf baldige Befreiung unseres Landes, unserer Gesellschaft sowie der gesamten Menschheit vom Übel dieser Pandemie verbleiben wir

Mit islamischen Grüßen

Muslimrat München

München, 03. Mai 2020