Am 14. Oktober 2018 finden in Bayern die Landtagswahlen statt. 6,3 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund waren im Jahr 2017 wahlberechtigt, darunter sind knapp 500.000 Erstwähler. Das geht aus den Daten des Mikrozensus 2017 hervor. Dies sind ca. 10% aller Wahlberechtigten, wovon schätzungsweise ein Drittel Muslime sind. Die Wahlbeteiligung fällt bei den Deutschen mit Migrationshintergrund bezogen auf den Bundesdurchschnitt etwa 15% geringer aus. Es gibt jedoch essenzielle Gründe dafür, warum wir wählen gehen sollten, zumal das Wahlrecht ein Grundrecht eines jeden Menschen und eine tragende Säule der Demokratie ist.
Jeder uneingeschränkte volljährige Bürger, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat, darf an den Landtagswahlen in Bayern teilnehmen.
Indem wir wählen, machen wir von dem uns zustehenden Recht, unseren freien Willen zu äußern, Gebrauch. Mit unserer Stimme entsenden wir gewissermaßen einen Repräsentanten in den Landtag, der unseren Willen vertritt. Unsere Meinungen finden Berücksichtigung und wir nehmen damit aktiv in der Gesellschaft, in der wir leben teil.
Zudem werden viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens und unserer Bedürfnisse durch das Landesrecht geregelt. Hierzu gehören unter anderem die Bereiche Bildung, worunter auch beispielsweise der Islamunterricht an Schulen fällt und das Baurecht, worauf bezogen wird, wenn über Moscheebauten entschieden wird. Wer in diesen Bereichen seine Meinung repräsentiert haben möchte, sollte wählen gehen.
Einen beachtenswerten Punkt stellt ebenso das Fortschreiten von Parteien mit extremen Ansichten dar. Studien haben ergeben, dass mit geringer ausfallender Wahlbeteiligung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Parteien mit extremen Ansichten an Stimmen gewinnen. In diesen Parteien besteht eine hohe Mobilisierungskraft, die sich demgemäß in den Wahlergebnissen wiederspiegeln. Folglich sollte man, um extremen Ansichten entgegen zu steuern, von dem eigenen Wahlrecht Gebrauch machen.
Am 14. Oktober 2018 können jeweils zwei Stimmen abgegeben werden, mit dem Mehrheitswahlrecht kann ein Direktmandat gewählt werden und mit dem Verhältniswahlrecht kann eine Zweitstimme abgegeben werden. Hierbei besteht wiederum die Möglichkeit, eine konkrete Person oder eine Partei direkt zu wählen.
Die Wahlpräferenz von Menschen mit Migrationshintergrund 2016 und 2018 ergaben folgendes Ergebnis: 40,1% SPD; 27,6% CDU/CSU; 13,2% Die Grünen und 11,3 % Die Linke. Diese Zahlen stammen aus dem SVR-Integrationsbarometer 2016 und 2018.
Resümierend kann der stetig ansteigenden Anzahl an Wahlberechtigten deutschen Bürgern mit Migrationshintergrund nahegelegt werden, dieses Potential zu nutzen und das zustehende Wahlrecht wahrzunehmen.
Sie wissen noch nicht genau, welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben wollen? Sie möchten wissen, welche Partei verspricht, sich für ihre Bedürfnisse und Interessen einzusetzen? Dann sollten sie sich über die Wahlprogramme der einzelnen Parteien erkundigen und sich ein eigenes Bild über jede Partei verschaffen.