Pressemitteilung zum Urteil im NSU-Prozess

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Pressemitteilung zum Urteil im NSU-Prozess

Heute am 11. Juli 2018 wird das Oberlandesgericht München das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte sprechen.

Mit Bedenken an die stetig wachsende Fremdenfeindlichkeit sowie aus Solidarität mit den NSU-Opfern und ihrer Angehöriger, fordern wir eine lückenlose Aufklärung sowie die Verurteilung von weiteren mutmaßlichen NSU-Angehörigen.

Von Seiten der Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde den Familien der Opfer eine lückenlose Aufklärung versprochen. Bisher wurden jedoch zentrale Fragen wie die tatsächliche Größe der NSU, die Rollen der V-Leute sowie des Verfassungsschutzes nicht beantwortet. Das Netzwerk hinter dem NSU bleibt unaufgeklärt.

Der seit Mai 2013 in München geführte NSU-Prozess ist der größte und bedeutendste Strafprozess gegen Neonazis. Angeklagt sind 5 Personen, darunter Beate Zschäpe, aufgrund von Beteiligung an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Zu den Straftaten der NSU gehören 10 Mordfälle, zwei Bombenanschläge sowie eine Reihe von Raubüberfällen. Unter den Mordopfern befinden sich 9 Männer türkischer und griechischer Herkunft, deren Ermordungen von den Medien abwertend als „Dönermorde“ bezeichnet wurden.

Kritisiert wurden die Ermittlungen und die Verhandlungsführung der Bundesanwaltschaft, die sich auf eine Trio-These festgelegt hatten. Demnach seien die drei Täter, Beate Zschäpe und ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, alleine für die Verbrechen der NSU verantwortlich und hätten bis auf sonstige Angeklagt in München auch keine weitere personelle Unterstützung bekommen. Hiergegen wurden 24 Zeuginnen und Zeugen im Verfahren gehört, die offen zugaben, Kontakt zu den Tätern gehabt sowie ihnen auch mit Geld und Waffen geholfen zu haben. Weiterhin kritisierten die Nebenklage-Anwälte der Opfer den Verfassungsschutz mit Vernichtung und Zurückhaltung von Informationen zu den untergetauchten Neonazis. Im Mordfall des Deutschtürken Halit Yozgat wurde durch den hessischen Verfassungsschutz eine 120-jährige Sperrfrist für einen internen Bericht angeordnet, welches vor allem bei den Betroffenen ein großes Misstrauen an einer tatsächlichen Aufklärung erweckte. Den Sicherheitsbehörden wurde „institutioneller Rassismus“ vorgeworfen. Verfassungsschützer und verdeckte Ermittler zeigten angesichts des Versagens der Behörden bei der Aufklärung der Taten geringes Interesse an der kompletten Offenlegung. Die Nebenklage-Anwälte stellen die Behauptung auf, dass die Morde nicht aufgeklärt werden konnte, weil die Polizisten von Anfang an ohne Hinweise die Opfer kriminalisiert sowie gleichzeitig die zahlreichen Zeugenaussagen ignoriert hatten. In einem Verfahren mit 9 ermordeten Migranten wurde das Thema Rassismus im Gerichtssaal nur am Rande behandelt.


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